Allgemeine Verkaufsbedingungen
Inhalt
- 1. Präambel
- 2. Definitionen
- 3. Deontologische Charta
- 4. Art der Leistungen
- 5. Bestellung
- 6. Lieferung
- 7. Bedingungen für die Ausführung der Leistungen
- 8. Höhere Gewalt
- 9. Wartung des Dienstes
- 10. Technische Unterstützung
- 11. Konformität/Garantie
- 12. Voraussetzungen
- 13. Dauer der Verpflichtung
- 14. Kündigung
- 15. Tarife
- 16. Rechnungsstellung/Zahlung
- 17. Versicherungen
- 18. Vertraulichkeit
- 19. Haftungsbeschränkungen
- 20. Geistiges Eigentum
- 21. Allgemeine Bestimmungen
- 22. Schutz von persönlichen Daten
- 23. Keine Aufforderung
- 24. Streitigkeiten/Anwendbares Recht/Gerichtsbarkeit
1. Präambel
Dieser Vertrag definiert die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, unter denen die Firma Dédicace Software, SAS mit einem Kapital von 10.000 Euro („DÉDICACE SOFTWARE“), nach französischem Recht, mit Sitz in 4 route de la Côte à Bournet, 16440 MOUTHIERS SUR BOEME, eingetragen im Handels- und Gesellschaftsregister von Angoulême unter der Nummer B 531 466 167 (MwSt.: FR 07 531 466 167), sich verpflichtet, für „den Kunden“ das in den Besonderen Geschäftsbedingungen beschriebene „Backup“ zu erstellen.
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen alle Produktverkäufe und Dienstleistungen regeln, die „DÉDICACE SOFTWARE“ mit seiner Marke „WeDoBack“, in diesem Dokument einfach „WeDoBack“ genannt, durchführt.
„WeDoBack ist im Bereich der Datensicherung und -wiederherstellung, der Einrichtung von Disaster-Recovery-Systemen und der Datenspeicherung tätig.
Jede an „WeDoBack“ erteilte Bestellung impliziert die vorbehaltlose Annahme dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, ungeachtet jeglicher gegenteiliger Klauseln, die in den Dokumenten des „Kunden“ enthalten sein können.
Sie gelten in ihrer Gesamtheit ab dem 16. Juli 2024 und annullieren und ersetzen alle früheren Versionen.
Sie sind untrennbar mit dem aktuellen Tarif verbunden.
Sie haben Vorrang vor allen allgemeinen Einkaufsbedingungen oder anderen Dokumenten des Kunden, unabhängig von deren Bedingungen.
Alle anderen Bedingungen des Kunden, sofern sie nicht im Widerspruch zu den vorliegenden Bedingungen stehen, sind nur dann gültig, wenn sie von „WeDoBack“ im Voraus und ausdrücklich akzeptiert wurden.
Die Tatsache, dass „WeDoBack“ eine der zu seinen Gunsten in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegten Klauseln nicht durchsetzt, kann weder als Verzicht seinerseits auf die Geltendmachung dieser Klauseln noch als Änderung des Vertrages ausgelegt werden.
„WeDoBack“ behält sich die Möglichkeit vor, die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit anzupassen oder zu ändern.
Daher fordert „WeDoBack“ den Kunden auf, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor jeder neuen Bestellung einzusehen.
Die dann gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Bestellungen, die ab dem Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung auf der Website getätigt werden.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind jederzeit auf der Website von „WeDoBack“ unter https://www.wedoback.net/cgv einsehbar.
Darüber hinaus bemüht sich WeDoBack, dem Kunden eine vollständige Online-Dokumentation über die Nutzung des Dienstes zur Verfügung zu stellen.
Diese Dokumentation ist über die Webseite des WeDoBack Netzwerk-Backupdienstes(https://wiki.wedoback.net) zugänglich.
2. Definitionen
Die folgenden Definitionen haben die gleiche Bedeutung, unabhängig davon, ob sie im Singular oder im Plural verwendet werden.
„Kunde“ bezeichnet unterschiedslos alle Kunden, Freiberufler, Unternehmen, Vereine, …, die bei „WeDoBack“ Produkte kaufen oder Dienstleistungen in Auftrag geben.
„Backup“ bezeichnet den Vorgang der Sicherung digitaler Daten, die im Informationssystem des „Kunden“ enthalten sind.
„WeDoBack verwendet die Netzwerkkommunikationsprotokolle TCP und UDP, um eine Verbindung zu entfernten Systemen herzustellen.
„Wiederherstellung“ bedeutet die Wiederherstellung der zuvor durch „WeDoBack“ gesicherten „Digitalen Daten“ entweder am ursprünglichen Ort oder an einem anderen geeigneten und vom „Kunden“ gewünschten Ort.
Der Begriff „Disaster Recovery Plan (DRP)“, in diesem Dokument auch als „Aufrechterhaltung des Dienstes“ bezeichnet, bezieht sich auf die Implementierung von Lösungen, die erforderlich sind, um dem „Kunden“ die Möglichkeit zur Wiederherstellung des Dienstes gemäß den zwischen dem „Kunden“ und „WeDoBack“ vereinbarten Bedingungen zu geben.
Der Begriff „Business Continuity Plan“ (BCP), in diesem Dokument auch „Service Continuity“ genannt, bezieht sich auf die Implementierung von Lösungen, die erforderlich sind, um dem „Kunden“ die Möglichkeit zu geben, seine Aktivitäten durch ein automatisiertes Failover auf Backup-Server gemäß den zwischen dem „Kunden“ und „WeDoBack“ vereinbarten Bedingungen aufrechtzuerhalten.
„Digitale Daten“ bezeichnet im Singular oder Plural die digitalen Arbeitsdokumente, die vom „Kunden“ zur Sicherung ausgewählt wurden.
Wenn der „Kunde“ das „INTEGRAL“-Angebot abonniert, bezieht sich „Digitale Daten“ auch auf Programme und andere Dateien auf physischen oder virtuellen Festplatten, die vom „Kunden“ ausgewählt wurden.
„Unveränderliche Sicherung“ bedeutet eine unveränderliche Sicherung über einen bestimmten Zeitraum.
Die betreffenden Daten können während des vom Kunden abonnierten Zeitraums von niemandem oder durch nichts überschrieben, gelöscht oder verändert werden.
„Datenvolumen“ bezeichnet die Größe des Speichers, der vom „Kunden“ bei WeDoBack bestellt wurde, um die „Digitalen Daten“ zu speichern.
„Dienstleistung“ bezeichnet jede von „WeDoBack“ angebotene Dienstleistung, einschließlich Beratung, Unterstützung wie unten definiert und Datensicherung.
„Parteien“ bezeichnet den „Kunden“ und „WeDoBack“ in ihrer gegenseitigen Verpflichtung.
„Beratung“ bedeutet Unterstützung, Beratung, Schulung und Begleitung in Bezug auf die Nutzung, Migration oder Auswahl des Informationssystems.
„Fehlerbehebung“ bezeichnet die Wartung, Unterstützung, Reparatur und Wiederherstellung, die durchgeführt wird, um das Informationssystem wieder in einen von den “ Parteien „ als angemessen anerkannten Betriebszustand zu versetzen.
„Produkt“ bezeichnet jedes Produkt, Software oder Material, das der Kunde von WeDoBack erworben hat.
„Dienstleistung“ bezeichnet jede Intervention von „WeDoBack“ in das Informationssystem des „Kunden“, die auf Wunsch des „Kunden“ durchgeführt wird und der Validierung eines Auftragsformulars oder eines zwischen den „Parteien“ geschlossenen Vertrags unterliegt.
3. Deontologische Charta
Jede Intervention, jeder Verkauf oder jede andere Handlung von „WeDoBack“ muss die ethischen Richtlinien des Unternehmens einhalten.
Die Charta erklärt :
„WeDoBack hat sich für eine ethische Politik entschieden, die moralische Werte und die Menschenwürde respektiert.
WeDoBack“ akzeptiert dabei nur die Sicherung oder Wiederherstellung von Daten, die den folgenden Beschränkungen unterliegen: Inhalte, die als anstößig angesehen werden (diskriminierende, rassistische oder fremdenfeindliche, revisionistische oder negationistische, verleumderische, gewalttätige oder zu Gewalt aufrufende Inhalte, Inhalte, die die Sensibilität von Kindern und Jugendlichen verletzen können, beleidigende oder vulgäre Inhalte, beleidigende Inhalte, Inhalte, die gegen die guten Sitten oder die öffentliche Ordnung verstoßen, Inhalte, die religiöse Praktiken oder Überzeugungen verletzen, obszöne, pornografische oder pädophile Inhalte) sind verboten.
Im Allgemeinen sind Inhalte, die gegen geistige Eigentumsrechte und Urheberrechte (Texte, Bilder, Videos, Geschäftsgeheimnisse, interne oder vertrauliche Informationen usw.), geltende Gesetze und Vorschriften verstoßen, auf unseren Servern ebenfalls verboten.
Jeder Kunde, dessen Daten von „WeDoBack“ gesichert werden, muss sicherstellen, dass die Daten diese Werte einhalten.
Darüber hinaus muss jeder Kunde sicherstellen, dass kein Besucher Kommentare, Blogs oder Meinungen einbringen kann, die den folgenden Grenzwerten widersprechen:
- Keine Kommentare mit dem Charakter einer rassistischen Beleidigung ;
- Keine beleidigende oder vulgäre Sprache;
- Keine beleidigende Sprache gegenüber religiösen Praktiken oder Überzeugungen ;
- Keine revisionistischen Inhalte ;
- Keine pornografischen oder pädophilen Inhalte;
Darüber hinaus werden aus Gründen der strikten Neutralität keine politischen, philosophischen oder religiösen Inhalte von “ WEDOBACK “ verwaltet.
Die Nichteinhaltung dieser Ethik-Charta führt zu :
- Im Zusammenhang mit einem von „WeDoBack“ erbrachten Dienst: Sofortige Einstellung der für den betreffenden Kunden erbrachten Dienste auf dem betreffenden Server, solange der Inhalt nicht mit unseren Richtlinien übereinstimmt;
- In allen anderen Fällen ist eine Intervention von „WeDoBack“ nicht möglich, solange der Inhalt nicht mit unseren Richtlinien übereinstimmt;
3.1 Einzelheiten über die Anwendung der Ethik-Charta
In Übereinstimmung mit den in Artikel 3 beschriebenen Werten bedeutet die Anwendung der Ethik-Charta die systematische und kategorische Ablehnung jeglicher Links zu den folgenden Inhalten:
- Hassreden, Belästigung, Beleidigungen, Drohungen, verleumderische Inhalte gegen Einzelpersonen, Gruppen, Staaten.
- Nicht jugendfreier Inhalt, der suggestiv, provozierend oder explizit ist.
- Unbegründete oder nicht überprüfbare, irreführende oder zweideutige Informationen.
- Unlautere oder missbräuchliche Aktivitäten oder Inhalte.
- Religiöse Inhalte, Wahrsagerei, Astrologie, Okkultismus, etc.
- Glücksspiel und Glücksspiel um Geld sowie jedes Spiel, das eine Sucht oder Abhängigkeit verursacht.
- Waffen im Allgemeinen, Krieg, Aufstand, Demonstration.
- Drogen, Tabak und alle Produkte, die eine Bedrohung für die Gesundheit darstellen.
- Dating-Websites, Libertinage, Swingen oder andere.
3.2 Anwendung der Charta
In Anbetracht der von WeDoBack“ vertretenen Werte und deren Auswirkungen auf das Image und den Ruf von WeDoBack“ verpflichtet sich der Kunde“, keine Worte, kein Verhalten, keine Schriftstücke und keine andere Haltung oder Handlung an den Tag zu legen, die gegen diese Charta und die Werte, die sie mit WeDoBack“ verbindet, verstößt.
Der „Kunde“ verpflichtet sich daher, :
– Ein Verhalten, eine Sprache und eine allgemeine Haltung an den Tag legen, die den Geist der Charta respektieren und widerspiegeln und auf moralischen Werten und Menschenwürde basieren, wenn sie mit „WeDoBack“ zu tun haben.
– diese Regel auf alle seine Mitarbeiter und alle anderen Personen oder Organisationen anzuwenden, mit denen „WeDoBack“ im Rahmen dieses Vertrages zu tun hat.
– Sie dürfen den Ruf oder das Image von WeDoBack“ nicht beschmutzen oder in irgendeiner Weise beeinträchtigen, z. B. durch soziale Netzwerke oder andere Mittel.
4. Art der Leistungen
Die angebotene Netzwerksicherung umfasst die folgenden Leistungen, abhängig von der gewählten Sicherungsstufe:
Für die Sicherung „INTEGRAL“ :
– Vollständige oder inkrementelle Sicherung des Systems und/oder der ausgewählten Laufwerke ;
– Vollständige Wiederherstellung des Systems und/oder ausgewählter Laufwerke ;
– Wiederherstellung eines oder mehrerer Dokumente oder Ordner ;
– Zugriff auf die Verwaltungsschnittstelle ;
– Datenverschlüsselung ;
– Funktionskontrolle der Datensicherung ;
Für die Sicherung „SMART“ :
– Vollständige oder differentielle Sicherung der vom „Kunden“ ausgewählten Dateien und/oder Ordner (je nach Datum/Uhrzeit der Änderung) ;
– Vollständige Wiederherstellung der vom „Kunden“ ausgewählten Dateien ;
– Wiederherstellung eines oder mehrerer Dokumente oder Ordner ;
– Zugriff auf die Managementkonsole ;
– Datenverschlüsselung ;
– Funktionskontrolle der Datensicherung ;
Für das „IMMUNABLE“ Backup :
– Aktivierung der unveränderlichen Speicherung von Daten für den vom „Kunden“ festgelegten Zeitraum;
– Vollständige oder differentielle Sicherung der vom Kunden ausgewählten Dateien und/oder Ordner (nach Datum/Uhrzeit der Änderung) ;
– Anpassung des Speichervolumens an den Verlauf der Datenaktualisierung ;
– Vollständige Wiederherstellung der vom „Kunden“ ausgewählten Dateien zum gewünschten Zeitpunkt gemäß der Historie;
– Wiederherstellung eines oder mehrerer Dokumente oder Ordner ;
– Zugriff auf die Managementkonsole ;
– Datenverschlüsselung ;
– Funktionskontrolle der Datensicherung ;
Für die „Aufrechterhaltung des Dienstes“ (oder PRA) :
– Bereitstellung der erforderlichen Mittel gemäß den Bedürfnissen des „Klienten“, die der „Klient“ zuvor mitgeteilt hat.
–
Reservierung der erforderlichen Ressourcen
– Funktionsprüfung
–
Automatisierte Tests
des korrekten Starts der Server
–
Simulation von
Kippen
– Synchronisation mit jeglichen Mitteln, um den Wiederaufnahmepunkt gemäß den vom „Kunden“ übermittelten Angaben nutzbar zu halten.
Für die „Kontinuität des Dienstes“ (oder BCP) :
– Bereitstellung der erforderlichen Mittel gemäß den Bedürfnissen des „Klienten“, die der „Klient“ zuvor mitgeteilt hat.
– Zuteilung der erforderlichen Ressourcen
– Funktionsprüfung
– Einrichtung einer VPN-Verbindung zwischen der Quelle und dem PCA, um die Datensynchronisation durch den Kunden zu ermöglichen.
Die von „WeDoBack“ angebotenen Leistungen sind komplementär und kumulierbar.
Es steht dem „Kunden“ frei, eine oder mehrere der angebotenen Leistungen in Anspruch zu nehmen.
4.1 Wiederherstellung nach einem Serverabsturz
„WeDoBack ist nicht für die vom Kunden verwendeten Geräte verantwortlich.
Wenn eine Wiederherstellung der Backups nicht ausreichend oder möglich ist (z.B. aufgrund einer falschen Einstellung des Kunden, einer Fehleinschätzung des Kunden hinsichtlich der tatsächlich benötigten Aufbewahrungszeit, des Fehlens eines Zielsystems, das die Daten aufnehmen kann, oder aufgrund eines anderen Ereignisses, das eine Wiederherstellung der Backups unmöglich macht), kann ein Kostenvoranschlag erstellt werden, um eine Wiederherstellungsleistung anzubieten.
5. Bestellung
5.1 Bestellung
– Alle durchgeführten Sicherungsleistungen bedürfen der Unterzeichnung und Bestätigung durch den „Kunden“:
– der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen
– des Bestellformulars und der erforderlichen Elemente je nach Zahlungsmethode
– Rechtsdokumente über den Datenschutz und die Anwendung der DSGVO
Wenn ein spezieller Sicherungsvertrag zwischen den „Parteien“ abgeschlossen wird, ist auch die Unterzeichnung dieses Vertrags erforderlich.
Der „Kunde“ erkennt an, dass das Auftragsformular eine vollständige und genaue Beschreibung der auszuführenden Aufgaben enthalten muss.
– Das Bestellformular kann per E-Mail an den „Kunden“ gesendet oder im Online-Shop von „WeDoBack“ erstellt werden.
Der „Kunde“ erkennt die Legitimität der Auftragsformulare an, die er über den Online-Shop von „WeDoBack“, der über die Url https://www.wedoback.net zugänglich ist, ausstellt.
– Die Dienstleistung beginnt erst nach Erhalt aller erforderlichen, datierten und vom „Kunden“ unterschriebenen Unterlagen.
– Durch die digitale Unterzeichnung der Dokumente erklärt der „Kunde“, dass er den Inhalt des Angebots und die geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorbehaltlos akzeptiert und diese zur Kenntnis genommen hat.
– In jedem Fall werden Aufträge erst dann endgültig und bindend für WeDoBack, wenn alle Dokumente von WeDoBack unterzeichnet, empfangen und bestätigt worden sind.
Der Erhalt der E-Mail, die die Einrichtung des Kundenkontos bestätigt, informiert den Kunden“ über den endgültigen Charakter seiner Bestellung.
Der „Kunde“ erklärt, dass er die Bedingungen dieser Annahme akzeptiert und anerkennt.
– Eine Leistung, die nicht auf dem Auftragsformular angegeben ist, kann nicht erbracht werden.
– Sofern im Angebot nicht ausdrücklich anders angegeben, ist ein Auftragsformular einen Monat lang gültig.
5.2 Stornierung, Widerruf, Beschwerden
Für Kunden, die Verbraucher sind, hat der „Kunde“ im Falle eines Fernabsatzes gemäß Artikel L121-16 und L121-20 des Verbrauchergesetzbuches ein Widerrufsrecht innerhalb von vierzehn Tagen, das am Tag nach der Unterzeichnung des Angebots, des Bestellscheins oder des Dienstleistungsvertrags zu laufen beginnt.
Wenn der „Kunde“ jedoch ein Dokument anfordert und unterzeichnet, dessen Ausführungsdatum die Einhaltung der Frist von vierzehn Tagen nicht zulässt, erklärt der „Kunde“ gemäß Artikel L121-20-2, dass er auf sein Widerrufsrecht verzichtet.
In jedem Fall kann eine endgültige Bestellung nicht vom Kunden widerrufen oder geändert werden.
5.3 30-Tage-Geld-zurück-Garantie
Bei besonderen Werbeaktionen kann „WeDoBack“ eine 30-Tage-Garantie „Zufrieden oder Geld zurück“ anbieten, wie nachfolgend definiert:
Wenn der „Kunde“ bei Vertragsabschluss eine von „WeDoBack“ durchgeführte Installationsleistung bestellt hat, wird diese Leistung dem „Kunden“ in Rechnung gestellt und ist nicht rückerstattungsfähig.
Die 30-Tage-Garantie „Zufrieden oder Geld zurück“ gilt nur für Backup-Dienste und nicht für Zusatzleistungen.
Bei der ersten Anmeldung des „Kunden“ für eine der von „WeDoBack“ angebotenen und unten aufgeführten Dienstleistungen wird dem „Kunden“ der erste Monat erst nach den ersten 30 Tagen der Nutzung in Rechnung gestellt.
Darüber hinaus und in Übereinstimmung mitArtikel 16 (Rechnungsstellung – Zahlung) dieses Dokuments enthält die Rechnung die Zahlung der vom „Kunden“ für den kommenden Monat abonnierten Dienstleistungen.
Die 30-Tage-Garantie „Zufrieden oder Geld zurück“ bedeutet, dass dem „Kunden“ die Dienstleistungen, die er abonniert hat und für die der „Kunde“ innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt seiner Dienstleistung per E-Mail an [email protected] ausdrücklich die Kündigung verlangt hat, nicht in Rechnung gestellt werden.
Wenn der 30-tägige Garantiezeitraum innerhalb des Kalendermonats nach dem Bestelldatum endet, wird „WeDoBack“ die Rechnungsstellung ausnahmsweise verschieben, um den 30-tägigen Garantiezeitraum einzuhalten.
Der „Kunde“ erklärt sich damit einverstanden, die nach Ablauf der 30-Tage-Frist fälligen Rechnungen zu den auf der Rechnung angegebenen Bedingungen zu bezahlen.
Nach Erhalt der E-Mail des „Kunden“ und nach Überprüfung der Legitimität des „Kunden“ wird „WeDoBack“ unverzüglich die Löschung der Dienstleistungen vornehmen und die abonnierten Dienstleistungen nicht in Rechnung stellen.
Die sechs (6) Monate Vertragslaufzeit, die mit dem/den gekündigten Dienst(en) verbunden sind, werden dann aufgehoben.
Da die Installationskosten nicht unter diese Garantie fallen, erklärt sich der „Kunde“ trotzdem damit einverstanden, die Installationskosten zu den in der Rechnung angegebenen Bedingungen zu bezahlen.
Von der Garantie betroffene Abteilungen :
– WeDoBack SMART
– WeDoBack INTEGRAL
– WeDoBack IMMUABLE
– WeDoBack PRA
– WeDoBack PCA
5.3.1 Grenzen der Anwendung der Garantie
Die von „WeDoBack“ angebotene Garantie bezieht sich nur auf die Erstanmeldung für eine der Dienstleistungen.
Wenn der „Kunde“ später denselben Dienst abonniert (z.B. durch Hinzufügen eines WeDoBack SMART-Angebots auf einem neuen Gerät), gilt die Garantie nicht mehr.
Wenn ein „Kunde“ bereits einen oder mehrere „WeDoBack“-Dienst(e) besitzt, aber den neuen Dienst, den er bestellt, noch nicht abonniert hat (z.B. wenn der „Kunde“ noch nie das WeDoBack PRA-Angebot abonniert hat und einen WeDoBack PRA-Dienst bestellt), dann gilt die Garantie für 30 Tage für diesen neuen Dienst.
Wenn ein „Kunde“ in den vorangegangenen zwei Jahren bereits die 30-Tage-Geld-zurück-Garantie für die gleiche Dienstleistung in Anspruch genommen hat, die er erneut bestellen möchte, gilt die Garantie nicht.
Zwischen zwei Garantiefällen müssen zwei Jahre liegen, bevor der „Kunde“ erneut die Geld-zurück-Garantie für die gleiche Dienstleistung in Anspruch nehmen kann.
Diese Maßnahme dient dem Schutz von „WeDoBack“ vor Missbrauch durch die Bestellung und anschließende Kündigung durch den „Kunden“.
Die von „WeDoBack“ während des 30-Tage-Zeitraums gesicherten Daten werden nach Erhalt des Kündigungsantrags des „Kunden“ vernichtet, ohne dass der „Kunde“ einen Antrag auf Abruf oder Wiederherstellung seiner Daten stellen kann.
Jede Anfrage, die der „Kunde“ erhält, um seine Daten abzurufen oder wiederherzustellen, nachdem der „Kunde“ die Kündigung der Dienstleistungen beantragt hat, führt zur Stornierung seiner Kündigungsanfrage und zur Rechnungsstellung der abonnierten Dienstleistungen und zur Aktivierung der Vertragslaufzeit.
Der „Kunde“ erklärt, dass er die fälligen Beträge bezahlt hat und dass sein(e) abonnierte(r) Dienst(e) mit der(den) vorgesehenen Vertragsdauer(n) gültig ist (sind).
6. Lieferung
6.1 Fristen
– WeDoBack verpflichtet sich, die angeforderten Dienstleistungen oder Produkte zu dem Datum zu liefern, das auf dem vom Kunden unterzeichneten Auftragsformular oder Einsatzauftrag angegeben ist.
– Im Falle einer jährlichen Schließung wird WeDoBack“ sich bemühen, den Kunden mindestens zwei Monate im Voraus zu informieren.
Eine jährliche Schließung bedeutet nicht die Beendigung aller Jahresverträge zwischen dem Kunden und „WeDoBack“.
– Der „Kunde“ erkennt an, dass „WeDoBack“ das Recht hat, selbst ein Datum für die Erbringung der Leistungen festzulegen, wenn in den unterzeichneten Dokumenten nicht ausdrücklich ein Datum genannt wird.
– WeDoBack haftet nicht für den Fall, dass die Lieferfristen aufgrund von Lieferschwierigkeiten, die außerhalb des Einflussbereichs von WeDoBack liegen, Mangel an Material oder Werkstoffen, Transportschwierigkeiten, unvorhersehbarer Abwesenheit von Personal oder Teams, die von WeDoBack mit der Erbringung einer Leistung beauftragt wurden, oder aufgrund höherer Gewalt im Sinne vonArtikel 8 ( HöhereGewalt) unten geändert werden.
7. Bedingungen für die Erbringung der Dienstleistungen
7.1 Pflichten von „WeDoBack“.
– WeDoBack verpflichtet sich, dem Kunden eine Reihe von spezifischen IT-Fähigkeiten und insbesondere qualifizierte Mitarbeiter zur Verfügung zu stellen.
– Die Leistungen werden von „WeDoBack“ erbracht, das die Zusammensetzung des Arbeitsteams und die Organisation der Aufgaben festlegt und die Betreuung, Leitung und Kontrolle seiner Mitarbeiter sicherstellt.
WeDoBack“ muss in der Lage sein, nachzuweisen, dass jeder von ihnen durch einen Vertrag gebunden ist, der den geltenden Gesetzen entspricht.
– WeDoBack“ verpflichtet sich, jeden ausgefallenen Teilnehmer so schnell wie möglich zu ersetzen.
– WeDoBack“ kann nach eigenem Ermessen und ohne Formalitäten Unterverträge abschließen, übernimmt jedoch die volle Verantwortung für diese Unterverträge.
– WeDoBack garantiert die Integrität der ihm anvertrauten Daten im Rahmen der technischen Möglichkeiten, die WeDoBack zur Verfügung stehen.
Um dies zu erreichen, führt „WeDoBack“ täglich an jedem Werktag Kontrollen durch und unterzieht seine Server einer verstärkten Wartung und Überwachung.
Die von „WeDoBack“ angebotene Garantie ist jedoch auf die ordnungsgemäße Anwendung der Artikel 7.7 (Datenschutz und Datensicherheit), 8 (Höhere Gewalt), 12 (Voraussetzungen) und 19 (Haftungsbeschränkungen) dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und gemäß Artikel 9 (Wartung des Dienstes) dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschränkt.
– WeDoBack wird sich bemühen, die Wartungsarbeiten, wie in Artikel 9 (Wartung des Dienstes) definiert, in möglichst geeigneten Zeitfenstern zu planen, um die Auswirkungen auf den Kunden so gering wie möglich zu halten, ohne dass dies jedoch garantiert werden kann.
– WeDoBack“ verpflichtet sich, alle beim „Kunden“ geltenden Normen und Verfahren, insbesondere die Sicherheits- und EDV-Normen, die ihm mitgeteilt wurden, sowie die Bestimmungen der am Einsatzort geltenden Hausordnung einzuhalten und ihre Einhaltung durch seine Mitarbeiter zu gewährleisten.
7.2 Pflichten des „Kunden“
– Der „Kunde“ verpflichtet sich, „WeDoBack“ alle Dokumente, Informationen und technischen Mittel zur Verfügung zu stellen, die für die Erbringung der unterzeichneten Dienstleistungen erforderlich sind.
– Der „Kunde“ verpflichtet sich, alle Daten und Informationen, deren Bereitstellung von „WeDoBack“ für die Erbringung der Dienstleistungen als nützlich erachtet wird, rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
Der „Kunde“ sorgt dafür, dass seine Installation oder seine Ausrüstung allen Spezifikationen von „WeDoBack“ entspricht, die dem „Kunden“ zuvor mitgeteilt wurden.
– Der „Kunde“ erklärt sich damit einverstanden, den Teams von „WeDoBack“ Zugang zu den Geräten zu gewähren, auf die sich die abonnierten Dienstleistungen beziehen.
– Der „Kunde“ übernimmt die Versicherung gegen alle Risiken und alle direkten oder indirekten Schäden, die die Gesamtheit der genannten Materialien und Einrichtungen betreffen können, und erklärt, dass er während der gesamten Dauer des vorliegenden Vertrags durch alle Versicherungspolicen abgedeckt ist und sein wird, die den einschlägigen Gepflogenheiten entsprechen, insbesondere in Bezug auf seine zivilrechtliche Haftung gegenüber Dritten.
– Der „Kunde“ erkennt die Bedeutung der von „WeDoBack“ durchgeführten und in Artikel 9 (Wartung des Dienstes) definierten Wartung an, über die er zuvor durch eine Informationsmitteilung informiert wurde.
Der „Kunde“ akzeptiert, dass diese Wartungsarbeiten zu einem zeitweiligen Ausfall der Dienstleistung führen können und widerspricht der Haftung von „WeDoBack“ für Verluste während dieser Zeit.
– Der „Kunde“ akzeptiert, dass unvorhergesehene oder unwahrscheinliche Ereignisse die Qualität des Sicherungsdienstes beeinträchtigen können, ohne den Dienst selbst in Frage zu stellen.
7.3 Fernzugriff
Der Kunde erkennt an, dass die „WeDoBack“-Dienstleistungen Ferninterventionen erfordern, um die Wartung und den ordnungsgemäßen Betrieb der von „WeDoBack“ bereitgestellten Backup-Lösungen sicherzustellen.
Diese Fernwartung dient der Lösung von Problemen, der Durchführung von Updates und der Gewährleistung der Kontinuität der Backup-Dienste.
Zugang zur IT-Umgebung :
Der Kunde verpflichtet sich, WeDoBack einen sicheren Zugang zu gewähren und WeDoBack zu gestatten, per Fernzugriff auf seine gesamte Computeranlage zuzugreifen.
Dies beinhaltet den Zugang zu Servern, Arbeitsstationen und allen anderen Geräten, die für den Betrieb der Backup-Lösung relevant sind.
Aktive Mitarbeit des Kunden :
Der „Kunde“ verpflichtet sich, während der Fernwartung aktiv mit „WeDoBack“ zusammenzuarbeiten, indem er alle notwendigen Informationen zur Verfügung stellt und den Zugang zu den betroffenen Systemen erleichtert.
Dadurch soll eine effiziente und schnelle Lösung der Probleme gewährleistet werden.
7.4 Datensicherung
Wenn das von WeDoBack auf Antrag des Kunden zugewiesene Volumen nicht ausreicht, um die „Digitalen Daten“ des Kunden zu speichern, oder wenn die ermittelte Speicherdauer nicht den Bedürfnissen des Kunden entspricht, muss der Kunde zusätzlichen Speicherplatz bei WeDoBack bestellen.
„WeDoBack kann daher nicht für den Fall haftbar gemacht werden, dass ein Backup aufgrund eines Mangels an verfügbarem Volumen nicht ausgeführt werden kann.
„WeDoBack ist nicht haftbar für :
– Immaterielle und/oder manchmal als indirekt, zufällig, speziell, moralisch bezeichnete Schäden
– Schäden, die sich aus entgangenen Gewinnen, Chancenverlusten, Betriebsverlusten, entgangenen Gewinnen, Datenverlusten oder Nutzungsausfall ergeben, die dem „Kunden“ entstanden sind.
– Schäden, die sich aus Fehlern im Zusammenhang mit dem Internet-Netzwerk, den Geräten, die für die Übertragung der erforderlichen Daten zuständig sind, oder aus Störungen oder Fehlfunktionen der von WeDoBack genutzten Datenzentren, die nicht im Besitz von WeDoBack sind, ergeben.
7.5 Wiederherstellung der Daten
Der „Kunde“ ist allein verantwortlich für die Auswahl der zu sichernden „Digitalen Daten“.
Alle „Digitalen Daten“, die nicht vom „Kunden“ ausgewählt wurden, werden nicht gesichert und können nicht „wiederhergestellt“ werden.
Wenn die „Digitalen Daten“ im Informationssystem verschlüsselt sind, werden sie in demselben Zustand wiederhergestellt.
Der „Kunde“ ist allein verantwortlich für seine Fähigkeit, die Informationen zu entschlüsseln.
Wenn der Kunde die „Digitalen Daten“ zwischen der letzten Sicherung und dem vom Kunden gewählten Zeitpunkt zur Wiederherstellung der Elemente nach einem Vorfall verändert hat, erkennt der Kunde an, dass die Veränderungen als verloren gelten, ohne dass er einen Anspruch gegen WeDoBack hat.
Falls die Wiederherstellung eine Intervention von „WeDoBack“ vor Ort erfordert, erkennt der „Kunde“ an, dass dies die Erstellung eines speziellen Kostenvoranschlags erfordert, der vom „Kunden“ unterzeichnet und akzeptiert werden muss.
Wiederherstellungsanträge können nur von einer der vom „Kunden“ bevollmächtigten und benannten Personen in Übereinstimmung mit den vom „Kunden“ vorab unterzeichneten gesetzlichen Dokumenten zur Vertraulichkeit und zur Anwendung der DSGVO gestellt werden.
7.6 Politik der Datenspeicherung
Da der „WeDoBack“-Backup-Service ein Service ist, der auf der Basis von Speichervolumen vermarktet wird, hängt die Dauer der Datenaufbewahrung von dem Volumen der gesicherten Daten, der Häufigkeit der vom „Kunden“ angeforderten oder durchgeführten Backups und der Menge der zwischen den Backups geänderten Daten ab.
Die Retention kann daher vom „Kunden“ angepasst werden, indem :
- Erhöhung des Speichervolumens
- Anpassung der Häufigkeit der Datensicherungen
- Sicherstellung der Menge der gespeicherten Daten
Der „Kunde“ ist daher für die Dauer der Speicherung, die er genießt, verantwortlich.
Wenn die vom Kunden bei WeDoBack abgeschlossenen Dienstleistungen gekündigt werden, wird der Kunde darüber informiert, dass WeDoBack seine Daten sofort oder spätestens einen Monat nach der Kündigung löschen kann, je nachdem, wie lange die Bearbeitungszeit von WeDoBack ist.
7.7 Vertraulichkeit und Sicherheit der Daten
Der WeDoBack Backup-Service bietet native Datenverschlüsselung an der Quelle und Verschlüsselung auf Speicherebene auf den Speicherservern.
Die Server werden überwacht, gewartet und durch verschiedene Mittel geschützt: Firewall, Intrusion Detection und andere.
Dieser Schutz wird unter der Bedingung gewährleistet, dass der „Kunde“ die Empfehlungen von „WeDoBack“ bezüglich seiner Datensicherungen beachtet und anwendet.
Jede Abweichung oder Nichteinhaltung der Empfehlungen von WeDoBack durch den Kunden kann zu einer Verringerung des Schutzes oder zum vollständigen Verlust des Schutzes führen.
WeDoBack kann in diesem Fall nicht haftbar gemacht werden.
7.8 Korrespondenz, Benachrichtigungen
– Jegliche Korrespondenz zwischen den Parteien muss auf eine Weise erfolgen, die als Beweis für den Versand und den Empfang gilt: Einschreiben mit Rückschein, E-Mail mit Rückschein, Fax mit Rückschein.
In diesem Rahmen gilt jede Korrespondenz, deren Empfangsbestätigung den Empfänger erreicht hat, als unwiderlegbarer Beweis für den Empfang.
7.9 Ernennung eines Projektmanagers
– In Abhängigkeit von der Leistung oder dem Vertrag zwischen den Parteien, die ausdrücklich per Post oder E-Mail mitgeteilt werden, ernennen beide Parteien einen Manager oder Projektmanager, der für die Überwachung und Koordinierung zwischen den Parteien verantwortlich ist.
7.10 Öffnungszeiten
Abgesehen von Fällen höherer Gewalt oder anderen Ereignissen, die die Verfügbarkeit von „WeDoback“ zeitweise ändern können, sind die Zeiträume für die Intervention und Bearbeitung der Anfragen des „Kunden“ wie folgt definiert:
o Bearbeitung von Anfragen per E-Mail von Montag bis Freitag von 8.30 bis 13.00 Uhr und von 14.00 bis 17.30 Uhr, außer an Feiertagen;
o Telefonischer Empfang von Montag bis Freitag von 9.00 bis 12.30 Uhr und von 14.30 bis 17.00 Uhr, außer an Feiertagen;
8. Höhere Gewalt
„WEDOBACK haftet nicht für die Nichterfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen im Falle höherer Gewalt oder zufälliger Ereignisse, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Feuer, Überschwemmungen, Unterbrechung der Versorgung mit Energie, Rohstoffen oder Ersatzteilen, sowie vollständige oder teilweise Streiks jeglicher Art, die den reibungslosen Betrieb des Unternehmens behindern, wie Streiks der Transport- und Postdienste, und im Allgemeinen jedes Ereignis, das die ordnungsgemäße Ausführung der Bestellungen nicht zulässt.
Das Auftreten eines Falles höherer Gewalt hat zur Folge, dass die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen von „WEDOBACK“ ausgesetzt wird.
Nach einer dreimonatigen Aussetzung kann der Vertrag jedoch auf Antrag einer der Parteien aufgrund höherer Gewalt gekündigt werden.
9. Wartung des Dienstes
„WeDoBack wartet und entwickelt seinen Backup-Service WeDoBack.
In diesem Zusammenhang kann es zu gelegentlichen Unterbrechungen des Dienstes kommen.
„WeDoBack“ wird sich nach besten Kräften bemühen, den Service auf einem guten Niveau zu halten.
Der Kunde akzeptiert diese Unterbrechungen, die notwendig sind, um den reibungslosen Betrieb und die Sicherheit des Dienstes zu gewährleisten.
„WeDoBack wird sich bemühen, mit dem Kunden durch Informationsmitteilungen zu kommunizieren.
Der „Kunde“ muss sicherstellen, dass er diese Mitteilungen über eine ihm zugängliche E-Mail-Adresse abonniert.
Der „Kunde“ erklärt, dass er anerkennt und akzeptiert, dass es einen Zeitraum von unbekannter Dauer geben kann, in dem aufgrund dieser Wartungsarbeiten keine Sicherungen mehr durchgeführt werden.
10. Technische Unterstützung
„WeDoBack“ verfügt über eine technische Unterstützung, die per Telefon oder E-Mail erreichbar ist.
Die Verwaltung der vom „Kunden“ erhaltenen Anfragen erfolgt über die Verwendung von Tickets.
Der Support ist zu folgenden Zeiten erreichbar, die an die Zeitzone Europa/Paris gebunden sind:
- Nur per E-Mail, montags bis freitags von 8.30 bis 9.00 Uhr, 12.30 bis 13.00 Uhr, 14.00 bis 14.30 Uhr und 17.00 bis 17.30 Uhr, außer an Feiertagen;
- Telefonisch und per E-Mail von Montag bis Freitag von 9.00 bis 12.30 Uhr und von 14.30 bis 17.00 Uhr, außer an Feiertagen;
Dieser Support ist kostenlos für alle Ausfälle oder Anomalien im Betrieb des WeDoBack Backup-Service.
Für jede Anfrage wird der technische Support ein kostenpflichtiges Support-Ticket eröffnen, das eine Stunde gültig ist.
Jede weitere Stunde, die für die Bearbeitung des Tickets benötigt wird, wird in Rechnung gestellt, wobei jede angefangene Stunde voll berechnet wird.
Die erste Stunde des technischen Supports wird mit 60 € zzgl. MwSt. berechnet.
Weitere Stunden werden mit 50 € ohne MwSt. für das gleiche Ticket berechnet.
Ein Ticket repräsentiert eine bestimmte Anfrage und nicht eine Ansammlung von Anfragen.
Wenn der „Kunde“ mehrere Anfragen in einem Ticket sendet, wird WeDoBack das Ticket in mehrere Tickets aufteilen, die jeweils ein Ticket pro Anfrage beinhalten.
Wenn eine eingegangene Anfrage sich nicht auf die inArtikel 4 (Art der Leistungen) dieses Vertrags definierten Leistungen bezieht, wird die Bearbeitung dieser Anfrage gesondert in Rechnung gestellt:
- oder zum Tarif für die Bearbeitung eines Tickets (pro Stunde abrechenbar)
- oder zu dem in einem spezifischen Kostenvoranschlag festgelegten Preis
Der Kunde muss seine Zustimmung schriftlich (z.B. per E-Mail) bestätigen, bevor der Support ein kostenpflichtiges Ticket bearbeitet.
11. Konformität/Garantie
WeDoBack garantiert dem „Kunden“ gemäß den gesetzlichen Bestimmungen für die gesamte Dauer der Ausführung des vom „Kunden“ unterzeichneten Dokuments gegen jegliche Konformitätsmängel der Dienstleistungen und gegen alle versteckten Mängel, die auf einen Fehler in der Ausführung oder Konzeption der erbrachten Dienstleistungen zurückzuführen sind und diese für den Zweck, für den sie bestimmt waren, ungeeignet machen, unter Ausschluss jeglicher Nachlässigkeit oder jeglichen Fehlers des „Kunden“.
Bei Dienstleistungen ist diese Garantie auf die Berichtigung oder Neuerstellung von Dienstleistungen beschränkt, die nicht konform oder mit einem Mangel behaftet sind.
Um seine Rechte geltend zu machen, muss der „Kunde“ „WeDoBack“ unter Androhung der Verwirkung aller diesbezüglichen Klagen schriftlich auf dem Rezeptformular am Ende jeder Leistung informieren.
12. Voraussetzungen
Der „Kunde“ ist darüber informiert, dass das Funktionieren des WeDoBack-Backups die folgenden Voraussetzungen erfordert:
- Stabile Internetverbindung mit einer Geschwindigkeit, die eine Datenübertragung ermöglicht
- Fernverbindung von den Servern des „WeDoBack“-Dienstes zum Informationssystem des Kunden
- Verfügbarkeit der Elemente des Informationssystems, die von der Sicherung betroffen sind
- Installation oder Einsatz eines Backup-Agenten, der die Daten vor dem Fernversand verschlüsselt und komprimiert.
13. Dauer der Verpflichtung
– Die Leistungen “ Backup “ und “ Aufrechterhaltung des Dienstes „, die bei “ WeDoBack “ bestellt werden, haben eine Gültigkeitsdauer von einem Jahr, die stillschweigend um jeweils ein Jahr verlängert wird.
– Jede Erstbestellung bei “ WeDoBack “ erfordert eine feste Verpflichtung für einen Zeitraum von sechs (6) Kalendermonaten. Während dieser Zeit ist der Der „Kunde “ kann seinen Dienst ohne weitere Verschiebung des ursprünglichen Zeitraums anpassen.
– Nach sechs (6) Monaten der Beschäftigung :
- Der „Kunde“ kann sein Abonnement für die Dienstleistungen von „WeDoBack“ mindestens einen Monat im Voraus kündigen, indem er die Schaltfläche “ Abbrechen “ in seinem dafür vorgesehenen Kundenbereich nutzt. Die Kündigung wird sofort wirksam und die betreffenden Dienstleistungen werden spätestens zum Ende des betreffenden Zeitraums beendet.
- Wenn der „Kunde “ alle Dienste kündigt und später wieder abonniert, gilt eine neue sechs (6) monatige Verpflichtung.
– WeDoBack “ kann den Vertrag unter denselben Bedingungen kündigen, wenn er dies wünscht.
– Der „Kunde “ erklärt sich mit dieser sechs (6) Monate dauernden Verpflichtung einverstanden und verpflichtet sich, die Zahlung der Rechnungen zu honorieren.
– Während der Werbeangebote „30 Tage Geld-zurück-Garantie “ steht es dem „Kunden“ frei, den/die abonnierten Dienst(e) während der ersten dreißig (30) Tage zu kündigen. Nach Ablauf der ersten dreißig (30) Tage ist der „Kunde “ für einen festen Zeitraum von sechs (6) Monaten an „WeDoBack“ gebunden.
14. Kündigung
Wenn eine der Parteien eine ihrer Verpflichtungen im Rahmen dieser Vereinbarung nicht innerhalb von 30 Tagen nach dem Einschreiben mit Rückschein, in dem die andere Partei die Verletzung mitteilt, behebt, kann die andere Partei die Kündigung des Vertrags geltend machen, vorbehaltlich aller Schadensersatzansprüche, die ihr gegebenenfalls zustehen.
15. Tarife
15.1 Datensicherung
Der Preis des Tarifs wird auf der Grundlage des angeforderten Speichervolumens und der Anzahl der einzusetzenden Agenten berechnet.
Der zugehörige Tarif kann jährlich überprüft und monatlich angepasst werden, wenn der „Kunde“ Änderungen wünscht.
Sofern keine zwingenden Gründe vorliegen, die außerhalb der Kontrolle von WeDoBack liegen, wird der Kunde spätestens 2 (zwei) Monate im Voraus über eine jährliche Preisanpassung informiert.
Im Falle von Unstimmigkeiten wird der Vertrag wie in Artikel 15.3 beschrieben gekündigt.
Der „Kunde“ bestätigt, dass er von „WeDoBack“ oder einem von „WeDoBack“ autorisierten Wiederverkäufer die Anlage mit den Preisen für den Backup-Service erhalten hat.
15.2 Tickets für den technischen Support
Die Abrechnung für kostenpflichtige Support-Tickets erfolgt gemäß der jeweils gültigen Support-Ticket-Preisliste von „WeDoBack“.
Diese Preise sind für den „Kunden“ jederzeit auf Anfrage bei „WeDoBack“ oder seinem autorisierten Wiederverkäufer zugänglich.
Der „Kunde“ bestätigt, dass er von „WeDoBack“ oder einem von „WeDoBack“ autorisierten Händler den Anhang mit den Preisen für den technischen Support erhalten hat.
15.3 Tarifentwicklung
Der „Kunde“ wird per E-Mail informiert und erhält die neue Preisliste, die er digital unterschreiben muss.
16. Rechnungsstellung - Zahlung
16.1 Rechnungsstellung
– Für Kunden, die außerhalb des Online-Shops verwaltet werden, werden die Rechnungen am Ende des Monats ausgestellt.
Jede Rechnung enthält die Abbuchung der vertraglich vereinbarten Monatsrate für den kommenden Monat sowie die eventuelle(n) Leistung(en), die während des laufenden Monats erbracht wurde(n).
– Rechnungen für Kunden, die über den Online-Shop verwaltet werden, werden bei jeder Erneuerung ausgestellt.
Eventuelle Leistungen, die während des laufenden Monats erbracht wurden, werden auf einer separaten Rechnung in Rechnung gestellt.
Der „Kunde“ erklärt sich mit dieser Art der Rechnungsstellung einverstanden.
– Die Rechnungsstellung für die abonnierten Dienste beginnt mit der Unterzeichnung des Vertrags.
Jeder angefangene Monat ist in voller Höhe fällig, ohne dass eine Staffelung der fälligen Beträge erfolgt.
– Der „Kunde“ erhält einen persönlichen und vertraulichen Zugang zum Kundenportal von „WeDoBack“, in dem alle Dokumente, die den „Kunden“ an „WeDoBack“ binden, enthalten sind (Beispiele: Vertrag, Rechnungen, …).
– Die Rechnung mit einer vollständigen Beschreibung der durchgeführten Maßnahmen wird erstellt und dem Kunden auf elektronischem Wege übermittelt: per E-Mail oder zum freien Herunterladen über einen sicheren Zugang auf der Website von „WeDoBack“.
Die elektronischen Rechnungen sind im PDF-Format und können mit einer elektronischen Signatur versehen werden, die ihre Authentizität und Integrität garantiert.
Der „Kunde“ stimmt zu, die Rechnung elektronisch zu erhalten und erkennt an, dass er über die Bedingungen für die Archivierung elektronischer Rechnungen informiert wurde (siehe Artikel L 102 B und L 102 C des französischen Steuergesetzbuches, Artikel 441-3 und L 110-4 des Handelsgesetzbuches).
Er ist allein verantwortlich für die Art der Archivierung, die er verwendet.
Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen gelten die von “ WeDoBack “ zur Verfügung gestellten signierten elektronischen Rechnungen als Originalrechnungen. Der Papierausdruck einer auf diesem Wege übermittelten Rechnung stellt kein Original dar. Diese Rechnungen sind ebenso wie die Papierrechnungen gesetzliche Dokumente, die die von “ WeDoBack “ ausgestellte Zahlungsaufforderung belegen.
Der „Kunde“ hat das Recht auf Zugang zu allen elektronischen Rechnungen, die ihm von „WeDoBack“ zugesandt werden, mit Hilfe der ihm zur Verfügung gestellten Login-Daten (bestehend aus einem Benutzernamen und einem Passwort).
Diese Login-Daten sind streng persönlich.
Der „Kunde“ verpflichtet sich daher, alle Maßnahmen zu ergreifen, um die Sicherheit und Vertraulichkeit seiner Login-Daten zu gewährleisten.
WeDoBack haftet nicht für die Offenlegung von Informationen oder archivierten Daten.
16.2 Verordnung über zusätzliche Leistungen
Alle zusätzlichen Leistungen, wie z.B. technische Unterstützung, die vom „Kunden“ in Auftrag gegeben und von „WeDoBack“ direkt ausgeführt werden, können entweder vom „Kunden“ nach Abschluss der Leistung bezahlt werden oder in die zukünftige Abbuchung einbezogen werden.
Wenn der „Kunde“ nicht wünscht, die Zahlung der Leistungen mit der nächsten monatlichen Abbuchung zu verbinden, erfolgt die Zahlung der geschuldeten Beträge gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von „WeDoBack“.
16.2.1 Tickets für den technischen Support
Bei Beendigung des Vertrags wird eine letzte Rechnung am Anfang des nächsten Monats für die Tickets ausgestellt, die vom 20. bis zum letzten Tag des letzten Monats des Vertrags verbraucht wurden.
16.3 Zahlung
– Zahlungen werden per Überweisung oder Bankeinzug akzeptiert.
Bestellungen über den Online-Shop von „WeDoBack“ können per Kreditkarte oder Banküberweisung bezahlt werden.
– Im Falle einer Vorauszahlung wird kein Skonto gewährt.
Die von „WeDoBack“ ausgestellten Angebote und Rechnungen werden den Vermerk „Kein Skonto bei Vorauszahlung“ enthalten.
– Mit Ausnahme einer ausdrücklich auf der Rechnung und dem Auftragsformular angegebenen Frist ist der Restbetrag gemäß der auf der Rechnung angegebenen Fälligkeit oder bei Erhalt der Rechnung zu zahlen.
– Der „Kunde“ erkennt die volle Freiheit von „WeDoBack“ an, die Zahlungsfrist für die erbrachten Leistungen festzulegen.
Bei Überschreitung dieser Frist werden von Rechts wegen Zinsen und Bearbeitungsgebühren fällig.
– Falls eine Rechnung nicht bis zum auf der Rechnung angegebenen Fälligkeitsdatum beglichen wird, behält sich „WeDoBack“ das Recht vor, die Ausführung der hierin vorgesehenen Arbeiten bis zur Begleichung des geschuldeten Betrags einschließlich Zinsen und Bearbeitungsgebühren auszusetzen, ohne dass eine solche Aussetzung als Kündigung des vorliegenden Vertrags durch „WeDoBack“ angesehen werden kann.
– WeDoBack ist berechtigt, weitere Anträge des betreffenden „Kunden“ abzulehnen, solange die vollständige Zahlung der geschuldeten Beträge nicht erfolgt ist.
– Die Nichtzahlung der fälligen Beträge hat auch zur Folge, dass alle noch nicht fälligen Schulden, die der Kunde WeDoBack aus welchem Grund auch immer schuldet, fällig werden.
– WeDoBack“ kann auch von Rechts wegen und ohne Formalitäten den Vertrag, der aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen hervorgeht, sowie alle vorherigen Verträge auflösen, auch wenn das Zahlungsdatum noch nicht abgelaufen ist.
In diesem Fall sind die Produkte auf Verlangen von „WeDoBack“ auf Kosten und Risiko des Kunden zurückzusenden, unbeschadet aller anderen Schadensersatzansprüche; „WeDoBack“ behält sich außerdem das Recht vor, alle früheren Zahlungen und Anzahlungen des Kunden aus welchem Grund auch immer einzubehalten.
– Im Falle eines Zahlungsvorfalls behält sich „WeDoBack“ das Recht vor, die nicht bezahlten und noch nicht tatsächlich an den „Kunden“ gelieferten Dienstleistungen oder Produkte zurückzuhalten oder auszusetzen.
– Jede nach dem Fälligkeitsdatum geleistete Zahlung führt von Rechts wegen und ohne Formalitäten zur Gewährung eines Verzugszuschlags auf die ausstehenden Beträge, der dem um 10 Punkte erhöhten Zinssatz der EZB für Refinanzierungsgeschäfte entspricht, und zur Zahlung einer Pauschalentschädigung für Einziehungskosten in Höhe von 40 Euro pro Rechnung (Artikel L.441-6 des Handelsgesetzbuches).
– Darüber hinaus und als Strafklausel wird im Falle eines Zahlungsverzugs von mehr als 30 Tagen ab dem auf der Rechnung genannten Datum zusätzlich eine Strafe in Höhe von 20% der ausstehenden Beträge (mit einem Minimum von 30 Euro) in Rechnung gestellt, und zwar ohne vorherige Inverzugsetzung und unbeschadet der gesetzlichen Zinsen und Kosten im Falle eines Gerichtsverfahrens.
– Im Falle früherer Zahlungsrückstände oder einer Verschlechterung der Kreditwürdigkeit des Kunden behalten wir uns das Recht vor, die Zahlungsfristen zu ändern, laufende Aufträge auszusetzen, bis der „Kunde“ eine Bankgarantie vorgelegt hat, oder die vollständige Zahlung vor der Lieferung zu verlangen.
– Schließlich verpflichtet sich der „Kunde“ bei nicht vollständiger Zahlung des Preises innerhalb der vereinbarten Fristen, WeDoBack alle in seinem Besitz befindlichen Elemente und Dokumente bezüglich der von WeDoBack erbrachten Leistungen, auf welchem Medium auch immer, sowie eventuelle Kopien, die davon angefertigt wurden, zurückzugeben und der „Kunde“ verzichtet auf jegliche Nutzung, in welcher Form auch immer, der von WeDoBack im Rahmen der vorliegenden Bedingungen erbrachten Arbeiten, Studien, Realisierungen und/oder Entwicklungen.
16.3.1 Zahlung per Kreditkarte
Bei Zahlung per Kreditkarte ist die Zahlung sofort nach Abschluss der ursprünglichen Bestellung im Online-Shop von „WeDoBack“ fällig.
Verlängerungen der Leistungen können monatlich per Kreditkarte verlängert werden, solange die Leistungen nicht angepasst werden.
Wenn der „Kunde“ sein Speichervolumen erhöhen, weitere Geräte hinzufügen oder ähnliches möchte, muss er eine neue Bestellung im WeDoBack Online-Shop aufgeben.
Die Nichtbezahlung einer Rate des Vertrages hebt die Gültigkeit des Vertrages nicht auf, sondern führt zur Aussetzung aller im Vertrag enthaltenen Leistungen bis zur vollständigen Begleichung der geschuldeten Beträge.
„WeDoBack behält sich jedoch das Recht vor, die Verträge zu kündigen, wenn die Zahlung nicht zum Fälligkeitsdatum erfolgt.
„WeDoBack wird den Kunden hierüber per Einschreiben oder E-Mail informieren.
16.3.2 Entnahme
Die Abbuchung erfolgt monatlich um den 1. (ersten) Tag eines jeden Monats, um die WeDoBack-Gebühren zu decken, die mit der Erfüllung des Vertrags verbunden sind.
Auf Wunsch des „Kunden“ und um eine einfache Einführung dieser Zahlungsweise zu ermöglichen, kann der erste Monat des Vertrages per Banküberweisung bezahlt werden, bis das Verfahren zur Aktivierung des Lastschriftverfahrens abgeschlossen ist.
Während dieser Zeit verpflichtet sich der „Kunde“, die Zahlung um den (ersten) 1. des Monats herum vorzunehmen.
Die Nichtbezahlung einer Rate des Vertrages hebt die Gültigkeit des Vertrages nicht auf, sondern führt zur Aussetzung aller im Vertrag enthaltenen Leistungen bis zur vollständigen Begleichung der geschuldeten Beträge.
„WeDoBack behält sich jedoch das Recht vor, die Verträge zu kündigen, wenn die Zahlung nicht zum Fälligkeitsdatum erfolgt.
„WeDoBack wird den Kunden hierüber per Einschreiben oder E-Mail informieren.
16.3.2 Ablehnung der Abbuchung
Der „Kunde“ erklärt, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um „WeDoBack“ vor einer Rückbuchung zu schützen.
Im Falle einer Rückbuchung wird „WeDoBack“ dem „Kunden“ alle damit verbundenen Bankgebühren mit der nächsten Rechnung oder auf einer separaten Rechnung, falls die Dienstleistungen gekündigt werden, in Rechnung stellen.
Darüber hinaus behält sich „WeDoBack“ das Recht vor, eine Verwaltungs- und Bearbeitungsgebühr für die Ablehnung in Höhe von bis zu 100 € zzgl. MwSt. in Rechnung zu stellen.
Eine Ablehnung einer Lastschrift macht die Nutzung dieser Zahlungsmethode für künftige Zahlungen nicht unwirksam.
Bei wiederholten Rückbuchungen behält sich „WeDoBack“ jedoch das Recht vor, dem „Kunden“ eine alternative Zahlungsmethode vorzuschreiben.
Der „Kunde“ erkennt an, dass er die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung dieser Zahlungsmethode trägt und erklärt sich mit der Zahlung der genannten Gebühren einverstanden.
16.4 Weiterberechnung von nicht abgedeckten Interventionen
Jede Fernwartung im Zusammenhang mit einer Panne oder einem Problem, das nicht in der direkten Verantwortung von WeDoBack liegt, insbesondere aufgrund von Missbrauch, nicht autorisierten Änderungen oder anderen Handlungen, die nicht mit den Empfehlungen von WeDoBack übereinstimmen, unterliegt einer erneuten Berechnung an den „Kunden“. Kunde „.
Der Tarif für solche nicht gedeckten Interventionen wird dem “ Kunden “ vor jeder Aktion mitgeteilt, und der “ Kunde “ muss vor Beginn der Intervention seine ausdrückliche Zustimmung erteilen. „WeDoBack verpflichtet sich, den Kunden transparent über die Gründe für die Weiterberechnung zu informieren.
Diese Klausel soll eine effektive Zusammenarbeit zwischen dem “ Kunden “ und „WeDoBack“ sicherstellen, um die optimale Leistung der Backup-Lösung aufrechtzuerhalten und gleichzeitig eine faire Preisgestaltung im Falle von spezifischen Eingriffen zu gewährleisten.
17. Versicherungen
“ WeDoBack “ verpflichtet sich, die notwendigen Versicherungen zur Deckung seiner zivilrechtlichen Haftung für direkte körperliche, materielle und immaterielle Schäden, für die er haftbar gemacht wird, abzuschließen. Unter Schäden sind Schäden jeglicher Art zu verstehen, die er und alle von ihm beauftragten Personen direkt dem „Kunden“, dem Personal des „Kunden“ oder Dritten zufügen.
Diese Versicherung muss ausdrücklich die Übernahme von Schäden vorsehen, die der „Kunde“, seine Mitarbeiter oder Dritte durch “ WeDoBack “ erleiden. “ WeDoBack “ verpflichtet sich, diese Garantien während der gesamten Laufzeit des Vertrages aufrechtzuerhalten und sie auf Verlangen des Kunden nachzuweisen.
18. Vertraulichkeit
– WeDoBack “ und der „Kunde“ verpflichten sich, alle Informationen und internen Dokumente, die im Rahmen des Vertrages und seiner Ausführung erhalten oder ausgetauscht werden, streng vertraulich zu behandeln.
– Der Kunde ist verpflichtet, seine Passwörter sicher aufzubewahren, da „WeDoBack“ die Passwörter der Kunden nicht speichert.
Im Falle eines Verlustes könnten die gespeicherten Daten unwiederbringlich verloren sein.
Wenn ein Zurücksetzen des Zugangs verlangt wird, kann dies zur Zerstörung der Verschlüsselungsschlüssel führen, wodurch die Daten nicht mehr wiederhergestellt werden können.
– Der „Kunde“ hat insbesondere das Know-how von “ WeDoBack “ zu respektieren und “ WeDoBack “ hat alle Informationen, die der „Kunde“ im Rahmen der Ausführung dieser Bedingungen übermittelt, als vertraulich zu behandeln.
– WeDoBack“ verpflichtet sich, die physische und logische Sicherheit seiner Server und der ihm anvertrauten Daten zu gewährleisten.
– WeDoBack darf selbst nicht auf die Daten zugreifen, es sei denn, dies ist für die Erfüllung seiner Verpflichtungen im Rahmen dieses Vertrages erforderlich, insbesondere im Rahmen der Wartung oder des Supports.
18.1 Persönliche Daten
Alle vom „Kunden“ an „WeDoBack“ übermittelten Informationen, die persönliche Daten (z.B. Name, Vorname, Telefon) enthalten, werden als streng vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.
Sollten die an WeDoBack übermittelten personenbezogenen Daten geändert oder vernichtet werden, so hat der Kunde WeDoBack unverzüglich darüber zu informieren, damit die Maßnahmen in Bezug auf diese Daten wirksam durchgeführt werden können.
„WeDoBack wird diese Informationen nicht ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Kunden weitergeben oder untervergeben.
Schließlich erklärt sich WeDoBack“ vorbehaltlos mit der Anwendung des Rechts auf Datenschutz einverstanden, wie es in der Allgemeinen Datenschutzverordnung der Europäischen Union (Verordnung Nr. 2016/679) oder DSGVO“ definiert ist.
18.2 Schutz von persönlichen Daten
Der „Kunde“ erklärt, dass er darüber informiert ist, dass er als „Verantwortlicher für die Verarbeitung“ im Sinne des Gesetzes Nr. 78-17 über Informatik, Dateien und Freiheiten, auch „Gesetz über Informatik und Freiheiten“ genannt, verpflichtet ist, die Formalitäten vor der Durchführung jeder Verarbeitung, die persönliche Daten enthält, bei der Nationalen Kommission für Informatik und Freiheiten zu erledigen.
Der „Kunde“ erklärt ferner, dass er über die Notwendigkeit informiert ist, gemäß Artikel 34 des oben genannten Gesetzes alle notwendigen Vorsichtsmaßnahmen und insbesondere alle notwendigen technischen Maßnahmen zu ergreifen, um die Sicherheit der verarbeiteten persönlichen Daten zu gewährleisten.
Gemäß Artikel 35 des oben genannten Gesetzes wird ausdrücklich vereinbart, dass „WeDoBack“ nur auf ausdrückliche Anweisung des „Kunden“ in Bezug auf die Verarbeitung von personenbezogenen Daten, die die Nutzung des Servers betreffen, tätig werden darf.
18.3 Berechtigte Personen
Der „Kunde“ wird „WeDoBack“ die vollständige Identität der Personen mitteilen, die berechtigt sind, ihn zu kontaktieren, indem er das Formular „Erklärung des Datenverantwortlichen“ verwendet.
Dieses Formular ermöglicht es „WeDoBack“, den für die Verarbeitung Verantwortlichen eindeutig zu identifizieren, der für die Validierung oder Bestätigung der im Namen des „Kunden“ erhaltenen Anträge zuständig ist.
Der „Kunde“ erkennt das Recht von „WeDoBack“ an, jede Anfrage abzulehnen, deren Validierung nicht durchgeführt werden kann, weil es keinen klar identifizierten oder zum Zeitpunkt der Überprüfung durch „WeDoBack“ erreichbaren Verantwortlichen für die Datenverarbeitung gibt.
Der für die Verarbeitung Verantwortliche ist auch die identifizierte Person, die dafür verantwortlich ist, „WeDoBack“ die Liste der zu implementierenden Benutzerzugänge und deren Akkreditierungsebene gemäß der Anlage „Zugriffs- und Verantwortungsebenen“, die unter https://wiki.wedoback.net verfügbar ist, zu melden.
19. Beschränkung der Haftung
In Anbetracht der Art der erbrachten Leistungen ist die Verpflichtung von “ WeDoBack “ eine Mittelverpflichtung.
“ WeDoBack “ verpflichtet sich, die Leistungen in Übereinstimmung mit den Regeln des Berufsstandes, unter Einhaltung der Normen und anderer etablierter Standards und auf die beste Art und Weise zu den Bedingungen der Vereinbarung sowie in Übereinstimmung mit den geltenden gesetzlichen und regulatorischen Bestimmungen zu erbringen.
– WeDoBack “ haftet nur im Falle eines Verschuldens seinerseits. Jede Partei haftet der anderen Partei gegenüber für jede Nichterfüllung der ihr auferlegten Verpflichtungen.
– In diesem Fall haftet WeDoBack nur gegenüber dem Kunden und nicht gegenüber Dritten.
Der „Kunde“ ist allein dafür verantwortlich, Dritte gegen alle Arten von Schäden und Unwägbarkeiten zu versichern.
– Sofern der „Kunde“ nachweist, dass er aufgrund eines Fehlers von “ WeDoBack “ einen Schaden erlitten hat, beschränkt sich die Haftung von “ WeDoBack “ auf den direkten Schaden, der dem „Kunden“ entstanden ist, unter Ausschluss jeglicher indirekter Schäden.
Darüber hinaus ist “ WeDoBack “ zum Ersatz von Schäden jeglicher Art nur in der folgenden doppelten Höhe verpflichtet:
- Die Haftung von “ WeDoBack “ ist, falls nachgewiesen, auf den Betrag ohne Steuern beschränkt, der die Hälfte der Gesamtsumme ohne Steuern nicht übersteigt, die der „Kunde“ für die von “ WeDoBack “ erbrachte Dienstleistung zum Zeitpunkt der Reklamation per Einschreiben mit Rückschein oder per E-Mail tatsächlich bezahlt hat.
- die Haftpflichtversicherungsdeckung von “ WeDoBack „.
– Der „Kunde“ verpflichtet sich, „WeDoBank“ zur Verfügung zu stellen. WeDoBack zur Verfügung zu stellen. WeDoBack“ innerhalb der vereinbarten Fristen alle Informationen und Dokumente zur Verfügung zu stellen, die für die ordnungsgemäße Durchführung der Dienstleistung und das Verständnis der Probleme unerlässlich sind.
– WeDoBack ist in keinem Fall haftbar, wenn es sich um :
- Fehler aufgrund fehlender oder falscher Informationen des „Kunden“.
- eine vom „Kunden“ verursachte Verzögerung, die dazu führt, dass die vereinbarten oder gesetzlich vorgeschriebenen Fristen nicht eingehalten werden können
- Fehler, Fahrlässigkeit, Unterlassung oder Versagen des „Kunden“.
- Höhere Gewalt, Ereignisse oder Vorfälle, die außerhalb der Kontrolle von “ WeDoBack “ liegen, wie z.B. Streiks, soziale Unruhen, öffentliche Katastrophen, Feuer, …
- Fehler, Fahrlässigkeit oder Unterlassung einer dritten Partei, über die “ WeDoBack “ keine Kontrolle oder Aufsicht hat
20. Geistiges Eigentum
“ WeDoBack “ besitzt an allen Leistungen, die im Rahmen dieser Vereinbarung erbracht werden, alle Urheberrechte und moralischen Rechte des Autors.
In jedem Fall ist “ WeDoBack WeDoBack“ behält das Eigentum an den Methoden, dem Know-how und den Verfahren, die es im Rahmen der vorliegenden Vereinbarung entwickelt oder angewandt hat und die es frei für andere Projekte zugunsten Dritter verwenden kann.
21. Allgemeine Bestimmungen
21.1 Nutzung als kommerzielle Referenz
Der „Kunde“ erteilt „WeDoBack“ ausdrücklich die Erlaubnis, seinen Namen als kommerziellen Hinweis in seinen Geschäftsunterlagen, Pressemitteilungen oder Werbung zu verwenden.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen stellen die gesamte Vereinbarung zwischen den „Parteien“ in Bezug auf die von „WeDoBack“ erbrachten Leistungen dar.
Alle anderen zwischen den „Parteien“ ausgetauschten Dokumente haben keinen vertraglichen Wert und entfalten keine Wirkung zwischen den „Parteien“.
Nur ein ordnungsgemäß von „den Parteien“ unterzeichneter Dienstleistungsvertrag kann andere Verpflichtungen als die hier genannten begründen.
Alle anderen Erklärungen, ob schriftlich oder mündlich, sind unwirksam.
21.3 Dauerhaftigkeit der Klauseln
Die Tatsache, dass eine der „Parteien“ die dauerhafte oder zeitweilige Anwendung einer Bestimmung dieses Vertrages nicht verlangt hat, kann nicht als Verzicht auf die Rechte dieser Partei aus dieser Bestimmung ausgelegt werden.
21.4 Teilweise Ungültigkeit
Wenn eine der Klauseln dieses Vertrags von einem zuständigen Gericht für ungültig oder gegenstandslos befunden wird, gilt sie als nicht geschrieben und die übrigen Klauseln bleiben in Kraft.
22. Schutz persönlicher Daten
“ WeDoBack respektiert die Privatsphäre seiner Nutzer und Kunden und verpflichtet sich, dass alle von ihm gesammelten Informationen, insbesondere über die Nutzung seiner IT-Dienstleistungen durch den Kunden, die eine Identifizierung des Kunden ermöglichen, als vertrauliche Informationen behandelt werden.
Die Daten werden von der Firma Dédicace Software, 4, route de la Côte à Bournet, 16440 MOUTHIERS SUR BOEME, die für die Verarbeitung verantwortlich ist, verarbeitet.
Die Erfassung der Daten des Kunden ist für die Erbringung unserer Dienstleistungen und die Verwaltung der Verträge unerlässlich.
Die Verweigerung der Zustimmung zur Verarbeitung seiner persönlichen Daten würde die Erbringung dieser Dienstleistungen verhindern.
Die personenbezogenen Daten werden für die Dauer der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist gespeichert und sind für die Personen bestimmt, die für die Verarbeitung innerhalb des Unternehmens erforderlich sind, sowie für Subunternehmer, sofern der zwischen den Subunternehmern und dem für die Verarbeitung Verantwortlichen unterzeichnete Vertrag die Verpflichtungen der Subunternehmer in Bezug auf den Schutz der Sicherheit und Vertraulichkeit der Daten (Artikel 28 der Europäischen Datenschutzverordnung EU 2016/679) erwähnt und insbesondere die zu erreichenden Sicherheitsziele angibt.
Die Daten werden von Dédicace Software nicht in Länder außerhalb der Europäischen Union übertragen, es sei denn, der Kunde hat vorher seine Zustimmung für den Zugang zu bestimmten Diensten gegeben.
Dienstleister, die im Auftrag von Dédicace Software tätig sind, können aufgrund der erbrachten Leistungen Zugang zu diesen Informationen haben oder diese ganz oder teilweise weitergeben, jedoch nur in dem Umfang, der für die Erfüllung der ihnen anvertrauten Aufgaben erforderlich ist.
In diesem Fall verpflichtet sich Dédicace Software, ein angemessenes Schutzniveau für Ihre Daten zu gewährleisten.
Diese Dienstleister können sich direkt mit dem Kunden über die von ihm angegebenen Kontaktdaten in Verbindung setzen.
Dédicace Software verlangt auch von diesen Dienstleistern, dass sie stets in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen zum Schutz personenbezogener Daten handeln und der Vertraulichkeit und Sicherheit dieser Daten besondere Aufmerksamkeit widmen.
Gemäß dem französischen Datenschutzgesetz vom 6. Januar 1978 und dem Inkrafttreten der Allgemeinen Datenschutzverordnung (GDPR) ab dem 25. Mai 2018 kann der Kunde sein Recht auf Zugang zu den ihn betreffenden Daten, auf Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerspruch oder Übertragbarkeit ausüben, indem er unseren Datenschutzbeauftragten kontaktiert: [email protected].
Der Kunde hat auch das Recht, eine Beschwerde bei der CNIL einzureichen.
Durch die Annahme dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir diese Daten zur Erfüllung dieses Vertrags sammeln und verwenden.
23. Keine Aufforderung
Der „Kunde“ darf keinen gegenwärtigen oder zukünftigen Mitarbeiter von „WeDoBack“ einstellen oder in irgendeiner Weise beschäftigen.
Diese Klausel gilt unabhängig von der Spezialisierung des betreffenden Mitarbeiters und auch dann, wenn die Aufforderung zur Mitarbeit von diesem Mitarbeiter ausgeht.
Diese Klausel gilt für die gesamte Laufzeit dieses Vertrags und für zwei Jahre nach seiner Beendigung.
24. Streitigkeiten/Anwendbares Recht/zuständiges Gericht
Der Vertrag unterliegt dem Recht des Landes, in dem „WeDoBack“ seinen eingetragenen Sitz hat.
Der französische Text dieses Vertrages ist als Originaltext verbindlich.
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der zwischen den Parteien unterzeichnete Vertrag oder das Angebot unterliegen dem französischen Recht.
In Ermangelung einer gütlichen Einigung wird jede anhaltende Meinungsverschiedenheit zwischen den Parteien über die Ausführung oder Auslegung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und des oben genannten Dokuments von den Gerichten von Angoulême (Departement Charente – 16) entschieden, ungeachtet der Vielzahl von Beklagten oder der Berufung auf eine Garantie.